1. Veranstalter und grundlegende Begriffe
1.1. Veranstalter der Aufenthalte und Retreats sowie Anbieter der Reiseleistungen ist PT FUSION PARTNERS GROUP, eine Gesellschaft des Typs Perseroan Terbatas – Penanaman Modal Asing (PT PMA), gegründet und bestehend nach dem Recht der Republik Indonesien, handelnd unter der Marke AMANI Journeys, mit Sitz in Jalan Batuyang Gang Garuda III No. 5, Batubulan Kangin, Kec. Sukawati, Kab. Gianyar, Bali 80582, Indonesien, NIB: 1503230115558, NPWP16: 0402565279907000, E-Mail: bali@transformationsretreat.de, Telefon/WhatsApp: +62 822 2422 2209 (nachfolgend „Veranstalter“).
1.2. „Reisender“ ist eine natürliche Person, die einen Pauschalreisevertrag oder einen Vertrag über die Erbringung einer Reiseleistung abschließt, oder eine Person, zu deren Gunsten ein solcher Vertrag geschlossen wurde.
1.3. „Pauschalreise“ ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise oder denselben Aufenthalt, sofern sie die Voraussetzungen einer Pauschalreise nach dem anwendbaren Recht erfüllt.
1.4. „Einzelne Reise- oder Erlebnisleistung“ ist eine separat gebuchte Leistung, insbesondere eine Unterkunft, ein Flughafen- oder Lokaltransfer, ein Fahrzeug mit Fahrer, ein Tagesausflug oder eine Rundfahrt, eine Reiseleitung, eine Eintrittskarte, eine Wellnessleistung, eine kulturelle oder spirituelle Zeremonie, ein Treffen mit einem lokalen Anbieter oder eine andere einzelne Aktivität, die nach dem anwendbaren Recht für sich genommen keine Pauschalreise darstellt.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten sowohl für Pauschalreisen als auch für einzelne Reise- oder Erlebnisleistungen, sofern das konkrete Angebot oder der Vertrag nichts anderes bestimmt. Bestimmungen, die ihrem Inhalt nach ausschließlich Pauschalreisen betreffen, gelten nicht für einzelne Reise- oder Erlebnisleistungen.
1.6. Steht eine Bestimmung dieser AGB im Widerspruch zu einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift zum Schutz des Reisenden oder Verbrauchers, gilt die entsprechende gesetzliche Vorschrift.
2. Vertragsbestandteile
2.1. Das Vertragsverhältnis setzt sich insbesondere aus folgenden Dokumenten zusammen:
- dem individuellen Vertrag oder der Buchungsbestätigung,
- dem Programm und dem Preisangebot der konkreten Pauschalreise oder Leistung,
- den vom Veranstalter bereitgestellten vorvertraglichen Informationen,
- diesen AGB,
- den bestätigten besonderen Anforderungen des Reisenden.
2.2. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten hat der individuelle Vertrag Vorrang, danach das bestätigte Angebot/Programm und anschließend diese AGB.
2.3. Angaben auf der Website, in einer PDF-Präsentation oder in Werbematerialien sind in dem Umfang verbindlich, in dem sie Bestandteil des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebots waren, sofern der Veranstalter ihre Änderung nicht vor Vertragsabschluss klar mitgeteilt hat.
3. Vertragsabschluss und Buchung
3.1. Das Absenden eines Kontaktformulars oder eines unverbindlichen Anmeldeformulars führt für sich allein noch nicht zum Abschluss eines Vertrags.
3.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende das konkrete Angebot des Veranstalters annimmt und der Veranstalter ihm auf einem dauerhaften Datenträger eine Buchungsbestätigung oder den Vertrag übermittelt; hat der Veranstalter im Angebot den Vertragsabschluss von der Zahlung einer Anzahlung abhängig gemacht, kommt der Vertrag erst mit deren Gutschrift auf dem angegebenen Konto zustande.
3.3. Vor Vertragsabschluss erhält der Reisende verständliche Informationen insbesondere über Reisetermin und Dauer, Anzahl der Übernachtungen, Reiseroute, Unterkunft, Beförderung, Verpflegung, Programm, Gruppengröße, Sprache der Leistungen, Preis, obligatorische Zuschläge, Mindestteilnehmerzahl, Pass-, Visa- und Gesundheitsanforderungen sowie Stornobedingungen.
3.4. Der Veranstalter stellt dem Reisenden den Vertrag oder eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, insbesondere per E-Mail im PDF-Format.
3.5. Der Reisende ist verpflichtet, Namen, Geburtsdaten, Reisetermin, Leistungen und sonstige Angaben unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung zu überprüfen. Fehler sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
4. Tagesausflüge, Transfers, Fahrzeug mit Fahrer und einzelne Aktivitäten
4.1. Der Veranstalter bietet, verkauft und organisiert im eigenen Namen auf Bali einzelne Reise- und Erlebnisleistungen, insbesondere Flughafen- und Lokaltransfers, Fahrzeuge mit Fahrer, Tagesausflüge und Rundfahrten, Reiseleitungen, Eintrittskarten, Wellnessleistungen, kulturelle oder spirituelle Zeremonien, Treffen mit lokalen Anbietern und weitere separat gebuchte Aktivitäten.
4.2. Vertragspartner des Reisenden bleibt auch dann der Veranstalter, wenn die konkrete Leistung tatsächlich von einem lokalen Fahrer, Reiseleiter, Betreiber einer Attraktion, Veranstalter einer Zeremonie oder einem anderen lokalen Leistungserbringer ausgeführt wird. Ein solcher Leistungserbringer handelt als Vertragspartner oder Subunternehmer des Veranstalters. Der Veranstalter bleibt die Anlaufstelle des Reisenden für Buchung, Zahlung, Änderung, Stornierung und Beanstandung der Leistung und haftet für deren Erbringung im Umfang des Vertrags und des zwingenden Rechts.
4.3. Der genaue Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung. Bei Beförderungsleistungen oder Ausflügen werden je nach Art der Leistung insbesondere Datum, Abholort und -zeit, voraussichtliche Dauer, geplante Route oder Stopps, Personenzahl, Fahrzeugtyp oder -kapazität, Sprache der Leistung, Gesamtpreis sowie die Information angegeben, ob Kraftstoff, Parkgebühren, Maut, Eintrittsgelder, Reiseleitung, Verpflegung, Wartezeit und eine mögliche Verlängerung im Preis enthalten sind.
4.4. Sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, umfasst ein Fahrzeug mit Fahrer die Beförderung und die übliche Unterstützung des Fahrers im Zusammenhang mit der Route. Nicht automatisch enthalten sind ein fachkundiger Reiseleiter, Dolmetscher, persönlicher Assistent, Kinderbetreuung, medizinische Assistenz, Eintrittskarten, Verpflegung oder sonstige Zusatzleistungen.
4.5. Fahr-, Ankunfts- und Aufenthaltszeiten sind Richtwerte und können durch Verkehr, Wetter, Straßenzustand, religiöse Feiertage und Zeremonien, Anweisungen lokaler Behörden, die Schließung einer Attraktion oder andere objektive Umstände beeinflusst werden. Der Veranstalter darf aus Sicherheits- oder Betriebsgründen die Reihenfolge der Stopps, die Route oder die Zeiten angemessen ändern und wird nach Möglichkeit den vereinbarten Charakter und Wert der Leistung erhalten.
4.6. Verspätet sich der Reisende am vereinbarten Abholort oder verlängert er auf eigenen Wunsch einen Aufenthalt, kann die Leistung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt enden; ein dadurch entfallender Programmteil begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung. Eine Verlängerung über die vereinbarte Zeit hinaus ist abhängig von der Verfügbarkeit des Fahrers oder Leistungserbringers und kann zu einem Preis berechnet werden, der dem Reisenden vor der Verlängerung mitgeteilt wird.
4.7. Der Veranstalter kann das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen durch ein anderes Fahrzeug mit vergleichbarer oder höherer Kapazität und Qualität ersetzen. Weist das Ersatzfahrzeug oder die Ersatzleistung ein wesentlich niedrigeres Niveau auf, hat der Reisende je nach den Umständen Anspruch auf angemessene Abhilfe oder Preisminderung.
4.8. Kulturelle und spirituelle Zeremonien finden nach lokalen Regeln, Bräuchen und den Anweisungen des Priesters, Heilers, Gastgebers, Tempels oder eines anderen Anbieters statt. Zeit, Ablauf oder Ort der Zeremonie können sich aus objektiven Gründen ändern. Der Reisende ist verpflichtet, vorgeschriebene Kleidung, Verhaltensregeln sowie Einschränkungen beim Fotografieren oder Aufzeichnen zu beachten.
4.9. Eine Zeremonie, ein Treffen mit einem traditionellen Heiler, eine spirituelle Aktivität oder ein vergleichbares Erlebnis stellt keine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung dar. Der Veranstalter garantiert kein bestimmtes gesundheitliches, persönliches, emotionales oder spirituelles Ergebnis.
4.10. Die Stornobedingungen einer einzelnen Leistung sind im konkreten Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben. Bereits gekaufte Eintrittskarten, ein reserviertes Fahrzeug, eine Zeremonie oder eine andere Zahlung an einen lokalen Leistungserbringer können nur dann nicht erstattungsfähig sein, wenn der Reisende darüber vor Vertragsabschluss informiert wurde. Storniert der Veranstalter die Leistung und nimmt der Reisende keinen angemessenen Ersatztermin oder keine angemessene Alternative an, erstattet der Veranstalter den Preis der nicht erbrachten Leistung.
4.11. Die ausdrücklich für mehrtägige Pauschalreisen bestimmten Regelungen dieser AGB gelten nicht für einzelne Leistungen, sofern das konkrete Angebot nach dem anwendbaren Recht nicht die Merkmale einer Pauschalreise erfüllt. Die übrigen Bestimmungen der AGB gelten entsprechend der Art der gebuchten Leistung.
5. Preis und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Gesamtpreis und der Umfang der im Preis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot und dem Vertrag. Eine Leistung ist nur dann im Preis enthalten, wenn sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich als enthalten aufgeführt ist.
5.2. Ein internationaler Flug ist nur enthalten, wenn dies im konkreten Angebot und Vertrag ausdrücklich angegeben ist. Bei Retreats oder Aufenthalten, die ohne Flug verkauft werden, bucht und bezahlt der Reisende den Flug selbst.
5.3. Sofern der individuelle Vertrag nichts anderes bestimmt, zahlt der Reisende:
- eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 3 Kalendertagen nach Bestätigung der Buchung,
- den Restbetrag spätestens 60 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
5.4. Bei einer Buchung nach Fälligkeit des Restbetrags ist der gesamte Preis unverzüglich fällig.
5.5. Bankgebühren der Bank des Reisenden, Gebühren des Zahlungsdienstleisters und Kosten der Währungsumrechnung trägt der Reisende, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Der Veranstalter darf keine zuvor nicht mitgeteilte obligatorische Gebühr berechnen.
5.6. Zahlt der Reisende auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die vereinbarte Rücktrittsentschädigung gemäß Artikel 9 verlangen.
6. Preisänderung vor Beginn der Pauschalreise
6.1. Der Reisepreis darf nach Vertragsabschluss nur erhöht werden, wenn das anwendbare Recht dies zulässt und die Erhöhung unmittelbar auf einer Änderung folgender Faktoren beruht:
- Beförderungskosten infolge veränderter Kraftstoff- oder Energiepreise,
- Steuern oder Abgaben, die von einem Dritten erhoben werden, einschließlich Flughafen-, Hafen- oder lokaler Gebühren,
- für die Pauschalreise maßgeblicher Wechselkurse.
6.2. Die Erhöhung darf nur dem tatsächlichen Anstieg der zulässigen Kosten entsprechen, der auf den Reisenden entfällt. Der Veranstalter übermittelt spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger eine klare Begründung und Berechnung.
6.3. Unter denselben Voraussetzungen hat der Reisende nach Abzug der nachgewiesenen Verwaltungskosten des Veranstalters Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich die betreffenden Kosten verringern.
6.4. Übersteigt die vorgeschlagene Erhöhung 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise, kann der Reisende die Änderung annehmen oder innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist ohne Rücktrittsentschädigung vom Vertrag zurücktreten.
7. Änderung des Programms oder anderer Vertragsbedingungen
7.1. Der Veranstalter darf vor Beginn der Pauschalreise einseitig nur eine unerhebliche Änderung vornehmen, wenn er sich diese Möglichkeit vorbehalten hat und die Änderung klar auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt.
7.2. Muss eine wesentliche Eigenschaft der Pauschalreise erheblich geändert, eine bestätigte besondere Anforderung nicht erfüllt oder der Preis um mehr als 8 % erhöht werden, schlägt der Veranstalter dem Reisenden eine Vertragsänderung vor und setzt ihm eine angemessene Frist für:
- die Annahme der Änderung,
- die Annahme einer angebotenen Ersatzreise, sofern eine solche angeboten wird, oder
- den Rücktritt vom Vertrag ohne Rücktrittsentschädigung.
7.3. Schweigen des Reisenden gilt nicht automatisch als Zustimmung zur Änderung, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Der Veranstalter weist in der Mitteilung auf die Folgen einer ausbleibenden Antwort hin.
7.4. Eine Änderung der Unterkunft ist nur aus objektiven Gründen zulässig. Die Ersatzunterkunft soll nach Möglichkeit einer vergleichbaren oder höheren Kategorie angehören, in einer ähnlichen Lage liegen und vergleichbare wesentliche Merkmale aufweisen. Ist die Ersatzleistung von geringerer Qualität oder geringerem Wert, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
8. Übertragung des Vertrags auf eine andere Person
8.1. Der Reisende kann auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen, dass an seiner Stelle eine andere Person reist, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine Mitteilung, die mindestens sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise eingeht, gilt als rechtzeitig, sofern die Parteien keine kürzere Frist vereinbaren.
8.2. Der ursprüngliche und der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch für den noch offenen Teil des Preises sowie für die tatsächlichen, angemessenen und nachgewiesenen Kosten der Änderung. Der Veranstalter berechnet keine Pauschalgebühr, die über die tatsächlich entstandenen Kosten hinausgeht.
8.3. Eine Übertragung kann bei einem nicht übertragbaren Flugticket, Visum, personengebundenen Eintrittsticket oder einer Leistung ausgeschlossen sein, bei der der Leistungserbringer einen Personenwechsel objektiv nicht zulässt.
9. Rücktritt des Reisenden und Rücktrittsentschädigung
9.1. Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. Liegt weder ein kostenfreier Rücktrittsgrund nach Ziffer 9.4 noch eine Pflichtverletzung des Veranstalters vor, kann der Veranstalter eine angemessene Rücktrittsentschädigung verlangen.
9.2. Die Rücktrittsentschädigung berücksichtigt den Zeitraum bis zum Beginn der Pauschalreise, die voraussichtliche Kostenersparnis, die Möglichkeit der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen und tatsächliche nicht erstattungsfähige Zahlungen an Leistungserbringer. Auf Verlangen des Reisenden begründet der Veranstalter die Höhe der Rücktrittsentschädigung.
9.3. Sofern der individuelle Vertrag oder das konkrete Angebot nichts anderes bestimmt, ist der Veranstalter bei einem Rücktritt des Reisenden berechtigt, folgende Rücktrittsentschädigung vom Gesamtpreis der Pauschalreise zu verlangen:
- 91 oder mehr Tage vor Reisebeginn: 20 %,
- 90 bis 61 Tage: 40 %,
- 60 bis 31 Tage: 60 %,
- 30 bis 15 Tage: 80 %,
- 14 oder weniger Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 100 %.
9.4. Der Reisende kann ohne Rücktrittsentschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung der Zahlungen innerhalb der gesetzlichen Frist, jedoch nicht automatisch auf weiteren Schadensersatz.
9.5. Krankheit, Verletzung sowie berufliche oder familiäre Gründe des Reisenden stellen für sich genommen keinen Grund für einen kostenfreien Rücktritt dar, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
9.6. Der Rücktritt wird mit Zugang beim Veranstalter per E-Mail an bali@transformationsretreat.de oder auf andere nachweisbare Weise wirksam.
10. Absage der Pauschalreise durch den Veranstalter
10.1. Der Veranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- die im Angebot oder Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und der Reisende innerhalb der gesetzlichen Frist informiert wurde,
- der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist,
- der Reisende den Vertrag wesentlich verletzt hat, insbesondere den Preis auch innerhalb einer Nachfrist nicht gezahlt hat.
10.2. Bei einer Pauschalreise von mehr als sechs Tagen teilt der Veranstalter die Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mit; bei kürzeren Reisen gelten die Fristen des anwendbaren Rechts.
10.3. Sagt der Veranstalter die Pauschalreise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände ab, erstattet er sämtliche Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen, sofern zwingendes Recht keine kürzere Frist vorschreibt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Reisenden auf weiteren Schadensersatz.
10.4. Der Veranstalter haftet nicht für Kosten eines separat gebuchten Fluges, Visums oder anderer Leistungen außerhalb des Vertrags, sofern zwingendes Recht keinen Ersatz vorschreibt oder der Schaden nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters entstanden ist. Dem Reisenden wird empfohlen, den Flug erst nach Bestätigung der Durchführung der Pauschalreise zu buchen und einen umbuchbaren oder erstattungsfähigen Tarif zu wählen.
11. Durchführung der Pauschalreise, Ersatzleistungen und Haftung
11.1. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag enthaltenen Leistungen, auch wenn diese von Hotels, Beförderungsunternehmen, Reiseleitern oder anderen Leistungserbringern erbracht werden.
11.2. Der Reisende teilt einen Mangel dem Veranstalter oder einem bevollmächtigten Vertreter unverzüglich mit, damit während des Aufenthalts Abhilfe geschaffen werden kann.
11.3. Der Veranstalter schafft innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, sofern dies möglich ist und im Verhältnis zur Schwere des Mangels keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht. Schafft der Veranstalter keine Abhilfe, kann der Reisende diese in angemessenem Umfang selbst veranlassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern das anwendbare Recht dies zulässt.
11.4. Kann ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, bietet der Veranstalter ohne zusätzliche Kosten geeignete Ersatzleistungen an. Sind diese von geringerer Qualität oder geringerem Wert, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
11.5. Für den Zeitraum einer Vertragswidrigkeit hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass der Reisende die Vertragswidrigkeit verursacht hat.
11.6. Schadensersatzansprüche dürfen nur in dem Umfang beschränkt werden, den zwingende Rechtsvorschriften und internationale Übereinkommen zulassen. Diese AGB schließen die Haftung für Tod, Körperverletzung, vorsätzliches Handeln, grobe Fahrlässigkeit oder sonstige Haftung, die nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, nicht aus.
11.7. Ist eine Flug- oder andere Beförderungsleistung Bestandteil der Pauschalreise, bleiben Ansprüche gegen den Beförderer nach besonderen Vorschriften unberührt und schließen die Haftung des Veranstalters für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise nicht aus. Dieselbe Entschädigung kann nicht doppelt verlangt werden.
11.8. Hat der Reisende einen Flug oder eine andere Beförderungsleistung separat gebucht und ist diese nicht Bestandteil des Vertrags, ist der jeweilige Beförderer für Änderungen, Stornierungen, Verspätungen und Gepäck verantwortlich; der Veranstalter leistet nach Möglichkeit angemessene Unterstützung.
12. Beistand für Reisende in Schwierigkeiten
12.1. Der Veranstalter leistet einem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich angemessenen Beistand, insbesondere durch Informationen über medizinische Versorgung, lokale Behörden, konsularische Vertretungen, Kommunikationsmöglichkeiten und alternative Lösungen.
12.2. Sind die Schwierigkeiten durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Reisenden entstanden, kann der Veranstalter die Erstattung der tatsächlichen Kosten des Beistands verlangen, sofern das anwendbare Recht dies zulässt.
12.3. Notfallkontakt während des Aufenthalts: +62 822 2422 2209 (Telefon und WhatsApp). Der Veranstalter kann vor Beginn eines konkreten Aufenthalts einen weiteren lokalen Kontakt mitteilen.
13. Beanstandungen und Beschwerden
13.1. Der Reisende zeigt einen Mangel während der Leistungserbringung so früh wie möglich beim Veranstalter oder einem bevollmächtigten Vertreter an und ermöglicht eine angemessene Abhilfe.
13.2. Eine Beschwerde kann per E-Mail an bali@transformationsretreat.de, über WhatsApp unter +62 822 2422 2209 oder schriftlich an die Anschrift des Veranstalters eingereicht werden. Der Veranstalter bestätigt den Eingang auf einem dauerhaften Datenträger.
13.3. Die Beschwerde sollte die Identität des Reisenden, die Buchungsnummer, eine Beschreibung des Mangels, Datum und Ort seines Auftretens, die gewünschte Abhilfe und verfügbare Nachweise enthalten.
13.4. Der Veranstalter bearbeitet die Beschwerde unverzüglich und spätestens innerhalb der Frist, die das auf den Vertrag anwendbare zwingende Recht vorsieht.
13.5. Wird ein Mangel nicht sofort angezeigt, schließt dies einen späteren Anspruch nicht automatisch aus. Es kann jedoch den Umfang eines Ersatzanspruchs beeinflussen, wenn der Veranstalter wegen der verspäteten Mitteilung keine Abhilfe schaffen oder den Schaden begrenzen konnte.
14. Pflichten des Reisenden
14.1. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet:
- wahrheitsgemäße und vollständige personenbezogene Daten anzugeben,
- den Preis rechtzeitig zu zahlen,
- einen gültigen Reisepass, Visa, Einreiseformulare und sonstige erforderliche Dokumente zu beschaffen,
- die Rechtsvorschriften Indonesiens und der besuchten Länder, lokale Gepflogenheiten, Unterkunftsregeln und Sicherheitshinweise zu beachten,
- den Anweisungen des Veranstalters, der Reiseleitung und der Leistungserbringer Folge zu leisten,
- sich gegenüber der Gruppe, lokalen Einwohnern, Eigentum und Natur rücksichtsvoll zu verhalten,
- gesundheitliche, körperliche, ernährungsbedingte oder sonstige Einschränkungen, die sich auf die sichere Erbringung der Leistung auswirken können, im Voraus mitzuteilen.
14.2. Der Reisende haftet für Schäden, die er durch Pflichtverletzung oder vorsätzliches beziehungsweise fahrlässiges Verhalten verursacht.
14.3. Der Veranstalter kann den Reisenden nur bei schwerwiegender Pflichtverletzung, Gefährdung der Sicherheit, Gewalt, Belästigung, Diskriminierung, wiederholter Störung des Programms oder einem anderen Verhalten, das die Fortsetzung der Pauschalreise unmöglich macht, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Vor dem Ausschluss erfolgt eine angemessene Verwarnung, sofern die Situation dies zulässt. Die Kosten des weiteren Aufenthalts und der Rückreise trägt der Reisende im gesetzlich zulässigen Umfang.
15. Gesundheit, körperliche Anforderungen und Charakter der Retreats
15.1. Das Programm kann Wege auf unebenem Gelände, Treppen, Wasserfälle, Bootsfahrten, körperliche Übungen, Wellness, Meditation, Atemtechniken, Sound Healing, Rituale oder kreative Aktivitäten umfassen. Der genaue Schwierigkeitsgrad ist im Programm des jeweiligen Aufenthalts angegeben.
15.2. Ein Retreat, Workshop, eine Meditation, ein Treffen mit einem traditionellen Heiler oder eine andere Aktivität stellt keine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Versorgung dar und ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch qualifiziertes Fachpersonal.
15.3. Der Reisende nimmt entsprechend seinem Gesundheitszustand an den Aktivitäten teil und kann eine Teilnahme ablehnen, sofern dadurch die Logistik oder Sicherheit der Gruppe nicht beeinträchtigt wird. Ein freiwilliger Verzicht auf die Teilnahme begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung.
15.4. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Teilnahme, kann der Veranstalter ein ärztliches Attest verlangen oder eine angemessene Alternative vorschlagen. Das Verfahren darf nicht diskriminierend sein.
15.5. Angaben zu Allergien, Gesundheitszustand oder Ernährungseinschränkungen werden nur im erforderlichen Umfang erhoben und gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
16. Unterkunft, Beförderung, Gepäck und örtliche Bedingungen
16.1. Die Kategorie einer Unterkunft wird nach den Regeln des Landes beurteilt, in dem sie sich befindet. Das konkrete Zimmer kann in unwesentlichen Details von den Beispielbildern abweichen.
16.2. Die üblichen Check-in- und Check-out-Zeiten werden von der Unterkunft festgelegt. Eine frühe Ankunft oder späte Abreise begründet keinen Anspruch auf eine längere Nutzung des Zimmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16.3. Ein tropisches Klima kann naturgemäß Insekten, hohe Luftfeuchtigkeit, Regen, Tiergeräusche, Ausfälle von Internet oder Strom sowie Schwankungen der Meer- oder Strandqualität mit sich bringen. Diese Umstände schließen eine Beanstandung nicht grundsätzlich aus, wenn die konkrete Leistung nicht dem Vertrag oder angemessenen Erwartungen entspricht.
16.4. Der Reisende ist verpflichtet, Verlust oder Beschädigung von Gepäck unverzüglich dem Beförderer zu melden und eine entsprechende Bescheinigung aufnehmen zu lassen. Ansprüche gegen den Veranstalter und den Beförderer richten sich nach dem Vertragsumfang und den einschlägigen Rechtsvorschriften.
16.5. Das Programm kann während des Aufenthalts aus Sicherheitsgründen, wegen des Wetters, der Verkehrslage, behördlicher Anweisungen, der Schließung einer Attraktion oder anderer objektiver Umstände angemessen angepasst werden. Der Veranstalter wahrt Zweck und Gesamtwert des Programms und bietet bei einer wesentlichen Änderung eine Ersatzleistung oder Preisminderung gemäß Artikel 11 an.
17. Reisedokumente, Visa, Versicherung und separat gebuchte Leistungen
17.1. Der Reisende ist für die Erfüllung der Pass-, Visa-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen entsprechend seiner Staatsangehörigkeit und der Transitländer verantwortlich. Der Veranstalter erteilt allgemeine Informationen; die endgültige Entscheidung treffen die zuständigen Behörden.
17.2. Die Nichterteilung eines Visums, die Verweigerung der Einreise oder die Nichterfüllung einer Einreisevoraussetzung auf Seiten des Reisenden gilt als Rücktritt des Reisenden, sofern der Grund nicht durch eine falsche Information oder Pflichtverletzung des Veranstalters verursacht wurde.
17.3. Der Reisende ist verpflichtet, über eine angemessene Reiseversicherung zu verfügen, die insbesondere Behandlungskosten, Rücktransport und Haftpflicht abdeckt. Der Veranstalter empfiehlt außerdem eine Reiserücktrittsversicherung, eine Gepäckversicherung und Versicherungsschutz für risikoreiche Aktivitäten.
17.4. Separat gebuchte Flüge, Hotels, Ausflüge und weitere Leistungen außerhalb des Vertrags sind nicht Bestandteil der Pauschalreise des Veranstalters, sofern das anwendbare Recht nichts anderes bestimmt.
18. Datenschutz
18.1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zum Schutz rechtlicher Ansprüche und zur Sicherheit der Reisenden. Eine zur Vertragserfüllung erforderliche Verarbeitung beruht nicht auf einer Einwilligung.
18.2. Ausführliche Informationen zu Datenkategorien, Empfängern, Datenübermittlungen zwischen Indonesien und der Europäischen Union, Speicherdauer und Rechten der betroffenen Person finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von AMANI Journeys.
18.3. Erhebt der Veranstalter Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten, stellt er eine gesonderte Rechtsgrundlage und angemessene Sicherheitsmaßnahmen sicher.
18.4. Einwilligungen in Marketing, Newsletter, Fotoaufnahmen oder die Veröffentlichung von Fotos werden gesondert eingeholt und sind keine Voraussetzung für die Erbringung der Pauschalreise, soweit sie nicht erforderlich sind.
19. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
19.1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Indonesien, sofern der individuelle Vertrag nichts anderes bestimmt. Diese Rechtswahl darf dem Reisenden nicht den Schutz entziehen, den ihm zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewähren, sofern der Veranstalter seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet.
19.2. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine einvernehmliche Beilegung des Streitfalls. Der Reisende kann ein Abhilfeersuchen an bali@transformationsretreat.de richten.
19.3. Wird der Streit nicht beigelegt, kann der Reisende ein Gericht oder ein nach zwingendem Recht zuständiges außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Diese AGB beschränken nicht das Recht des Verbrauchers, am Gericht seines Wohnsitzes Klage zu erheben, wenn ihm das anwendbare Recht dieses Recht gewährt.
19.4. Eine ausschließliche Zuständigkeit indonesischer Gerichte gilt gegenüber Verbrauchern nicht, wenn sie gegen zwingendes Verbraucherschutzrecht verstößt.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Der Veranstalter kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern. Auf einen bereits geschlossenen Vertrag findet die am Tag des Vertragsabschlusses geltende Fassung Anwendung, sofern die Parteien nicht wirksam etwas anderes vereinbaren.
20.2. Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zwingende Regelung ersetzt, die ihrem zulässigen Zweck möglichst nahekommt.
20.3. Die deutsche Fassung ist für Verträge bestimmt, die in deutscher Sprache abgeschlossen werden. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen hat die Sprache des individuellen Vertrags oder der Buchungsbestätigung Vorrang, die der Reisende angenommen hat.
20.4. Diese AGB treten am 20. Juli 2026 in Kraft.